ZitatEine Direktive der EU-Kommission von 2000, dass die bei Motorrad-Zulassungen üblichen Reifenfabrikatsbindungen unzulässig sind, [size=11pt]hat für Verwirrung gesorgt. Hintergrund der EU-Ansage: Eine Fabrikatsbindung stellt eine nicht hinnehmbare Handelsbarriere da. Die Folge: Seit dem 1. März 2000 werden in Fahrzeugpapieren keine Reifenfabrikatsbindungen mehr eingetragen. Doch es geht noch weiter: "Die derzeit noch vorhandenen Eintragungen", [size=11pt]heißt es von Reifenhersteller Bridgestone, "haben keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlung zu betrachten." Was nach Freiheit beim Reifenkauf klingt, kann schnell in herber Entäuschung enden. Dass die gewünschte Reifenpaarung tatsächlich mit dem eigenen Motorrad funktioniert, muss im Ernstfall vom Fahrer selbst beurteilt werden. Bis das Veto in Sachen Fabrikatsbindung aus Brüssel kam, haben Motorradhersteller und Reifenindustrie bei Tests selbst die Spreu vom Weizen getrennt. "Heute", so Dunlop-Vertriebschef Frank Löb, "nehmen immer weniger Motorradhersteller an den Testreihen teil". Wer auf Nummer sicher gehen will, dass sein Bike auf passenden Sohlen steht, sollte weiterhin der Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Herstellers vertrauen.
...heisst das nicht, dass der ganze Hype um die Reifenfreigaben unserer Hondas - fürn AR**H ist?
Der Reifenhersteller ist nicht das Problem bei der Eintragung, sondern die veränderte Angabe der Reifengröße. Meine ich :o) Du kannst alle Reifenmarken fahren, solange sie der eingetragener Originalgröße entsprechen.