Hallo Leute, der berliner Frischling hier ist etwas verwirrt,
es ist schon einiges zum Thema hier geschrieben worden, ich weiß. Trotzdem bin ich unsicher. Meine alten Michelin-Pellen müssen jetzt runter. Kaum gefahren, aber hart und müde und nicht mehr zu haben.
Meine Fragen sind nun: Ist es zwingend, dass man sich jetzt die neuen Reifengrößen in Brief und Schein eintragen lassen muss, also die 130/90 10? Muss auch die Traglast und Geschwindigkeitsangabe eintragen werden? Falls nicht, muss man dann Heidenau oder Bridgestone mit deren Freigaben aufziehen und die Freigaben für die Rennleitung mitführen (sprich: nur von den Herstellern freigegebene Reifen fahren?) Gibt es mittlerweile andere mit Herstellerfreigaben?
Welche Reifen fahrt ihr in welchen Dimensionen? Welche sind auch in der Kurve und bei Nässe gut fahrbar? Hat jemanfd Erfgahrung mit Metzeler Roadtec 1 oder 2? Die üblichen Stollen sind hübsch, aber nicht so gut fahrbar, finde ich. Bei Rollerreifen gibt es Auswahl und manchmal unterschiedliche Profile für Front- und Heckreifen. Ist das zwingend zu beachten und kann man die dann lt. TÜV auf die CY 80 ziehen? Danke schon einmal für eure Antworten.
Ja, musst du eintragen lassen, theoretisch bei den 50ern sogar, weil auch dort die Reifenfreigaben hinfällig sind und nur noch für die Eintragung helfen.
Zu Reifen kannst du hier bestimmt einiges nachlesen, Heidenau bietet da die größte Auswahl an Profilen.
vielen Dank für deine Antwort. Das ist dann auch wichtig zu wissen, wie im Text im Link beschrieben, dass die Eintragung vor der TÜV-Abnahme stattfinden muss. Dachte, das geht zusammen.
diesen teil besprichst du am besten mit der abnahmestelle vor ort.
Zitat von André Clausen im Beitrag #3 , dass die Eintragung vor der TÜV-Abnahme stattfinden muss. Dachte, das geht zusammen.
habe da eine andere erfahrung gemacht, als ich meine minitrail vorgestellt habe. hatte den cy50 rahmen mit 80ccm eintrag, aber HU abgelaufen. rahmen war noch mit alter reifeneintragungen und noch abgemeldet. wollte aber vor 5 jahren schon freiwillig umtragen. und so hat der dekra-prüfer eine abnahme auf 130/90 -10 ohne markenbindung bescheinigt, während bzw als zusatz bei der HU-abnahme. das wurde dann bei der zulassung eingetragen.
kommt man mit einer angemeldeten maschine, dürfte es ebenso möglich sein, dann muß man allerdings im nachgang zur zulassungsstelle und die eintragung nachträglich machen lassen. besprich das mit deinem prüfer vor ort.
Bei mir lief die Eintragung der 130/90-10 zusammen mit der 50 km/h-Eintragung. Ist aber nen bisschen was anderes, aber ich denke nicht, dass das zwei Paar Schuhe sind, ist nur relevant für den Zeitansatz, wenn du einen Termin machen willst. Evtl. ist vorher "Recherche" durch den TÜVer nötig, darum macht es Sinn das Anliegen vorher zu besprechen.
vielen Dank fürs Teilen deiner Erfahrung. Ich werde mich dann an meine Werkstatt wenden, die mit dem TÜV beauftragt sind, damit sie den Prüfer schon mal nach seiner Einschätzung fragen. Ich werde berichten ...