Rückspiegel Vorgeschrieben ist die Montage eines Rückspiegels. Ab Ez.: 1.1.90 müssen zwei Spiegel montiert sein. Größe der Spiegelfläche ist festgelegt und beträgt mind. 60 cm². Ab Ez.: 1.1.98 sind mindestens 68 cm² Fläche vorgeschrieben.
Also soweit ich weiß, ist nur der linke Spiegel vorgeschrieben. (Blinker sind übrigends auch nicht vorgeschrieben bis 50ccm, aber wenn welche dran sind, müssen sie auch funktionieren)
Aber ich finde, WENN Rückspiegel dran sind, dann lieber beide, als nur einer =)
Einige relevanten Änderungen an der StVZO sind: 14.09.1953 Strengere Lärmvorschriften 21.05.1956 Strengere Lärmvorschriften 01.01.1957 Strengere Lärmvorschriften 01.07.1958 Größere Kennzeichen, anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission 01.01.1962 Blinker sind Vorschrift, ein Paar reicht (z.B. Lenkerendblinker) 13.09.1966 Strengere Lärmvorschriften, Messung in dB statt Phon 01.01.1983 Strengere Lärmvorschriften, anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission 01.01.1987 Zwei Blinkerpaare sind Vorschrift 01.01.1989 AU ist Pflicht bei der TÜV-Abnahme 01.01.1990 Strengere Lärmvorschriften, anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission, rechter Rückspiegel ist Pflicht 01.01.1995 Strengere Lärmvorschriften 01.01.2007 Strengere Abgasvorschriften (Euro 3), die ohne geregelten Katalysator kaum zu schaffen sind; dadurch hat sich Einspritzung in der Großserie durchgesetzt und Vergaser verdrängt - Ausnahmen nur für Kleinserien
AUSZUG-ENDE
man muß noch hierzu wissen, dass wiki von vielen geschrieben wird, von vielen eingriffe vorgenommen werden können, und dass man besser noch eine weitere quelle aufsucht....
zur beleuchtung noch außerdem, es gibt bei oldtimern auch noch die nummer, dass kein bremslicht montiert sein muß. das bj hierzu ist mir allerdings nicht bekannt. muß aber um 195X sein....