moin moin, beim schreiben des threads zur entwicklung und einstufung der cy80 kommt man zwangsläufig auf die erteilung/umstellung von führerschein-klassen.
dazu habe ich diesen folgenden beitrag im wer-weiß-was.de-forum gefunden. es geht um die umstrukturierung der führerscheinklassen a-a1-a2 und die aufhebung der 80km/h grenze für 16-18jährige, sowie eine einführung von mindesleistungen/kilogramm je führerscheinklasse.
aber lest selbst:
ZITAT: Hallo, ich hab eine Frage, in Wikipedia steht folgendes drin:
"...der Führerschein Klasse A1 soll die erste Stufe eines Stufenführerscheins (Motorradführerschein) werden. Man ist im Allgemeinen der Ansicht, dass man nach 2 Jahren mit einem Leichtkraftrad auch mit 18 Jahren ohne neue Führerscheinprüfung eine schnellere "Maschine" ohne vorherigen Fahrschulbesuch fahren kann. Diese Umsetzung soll bis spätestens 2013 stattfinden. (In Deutschland im Januar 2009)"
So und jetzt die Fragen: Stimmt das was oben drin steht, also das die Klasse A1 ohne erneute Prüfung zu einer "schnelleren Maschine" fürht, wenn man 18 ist? Stimmt das wirklich das das bis Januar 2009 umgesetzt wird? Oder ist das nur eine fehlinformation? Hab nämlich keine info's im Internet gefunden.
Danke schon im voraus. Gruß bjoern HIER NUN DIE ANTWORT
Re: EU-Führerschein (Autor: m u t ѕ с һ ү, Antwort nach 11 Tagen, 22 h, 59 Min)
Hallo, Björn!
Mich hats auch interessiert u das Verkehrsministerium hat folgendes geantwortet:
### Mit Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie in Deutschland ist folgend vorgesehen:
Die bauartbedingte Geschwindigkeitsbeschränkung für 16 und 17jährige Leichtkraftradfahrer von nicht mehr als 80 km/h wird abgeschafft.
Klasse A1 (Leichtkrafträder) Die bisherige Definition (Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW) wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg eingehalten werden.
Klasse A2 Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg; ferner darf dieses Kraftrad nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sein.
Klasse A (Motorrad mit unbeschränkter Leistung) Für den Aufstieg von der Klasse A2 zur Klasse A ist künftig nach Wahl der Mitgliedstaaten nach 2 Jahren Fahrpraxis entweder ein praktisches Fahrertraining, eine praktische Prüfung oder beides erforderlich. Das Mindestalter für den direkten Zugang zu dieser Klasse beträgt 24 Jahre.
Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen Das Prinzip des stufenweisen Zugangs bei den Zweiradklassen wird weiter gestärkt. Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält einen leichteren Zugang zur nächst höheren Fahrerlaubnisklasse (Beispiel: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 - Leichtkraftrad bis 11 kW Leistung - sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 - Kraftrad bis 35 kW Leistung - nur noch eine praktische Prüfung ablegen, nicht aber mehr eine theoretische). Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln.
Einzelheiten zur Umsetzung (auch zum Umsetzungszeitraum) stehen jedoch noch nicht fest. ### Also: Abwarten u Tee trinken... Soviel zum Wahrheitsgehalt der Wikipedia. Gruss Mutschy