im thread cy80 schlüsselnummern & Umschlüsselungen & Wandlung vom Krad zum LKR hier: //honda-cy.xobor.de//topic.php?msgid=34289#msg34289 wurde folgendes zur cy80 festgehalten:
FAZIT ZUR AKTUELLEN LAGE DER CY80 hochoffiziell könnten jetzt alle cy80, die unter 80km/h eingeschlüsselt sind, nach der aktuellen rechtslage umgeschrieben werden in gedrosselte leichtkrafträder.[color=black] --> DER VERLAUF BEI ELKE ----> da es auch heute noch motorräder und teilweise motorräder m lb gibt, fällt es bei der zulassung nicht unbedingt auf. wären die ämter besser informiert, müssten wir alle in den sauren apfel beissen und teuer versichern oder auf über 80km/h tüven lassen???
----> hier muß geprüft werden, ob es einen bestandsschutz für die cy80 zur wahrung der einschlüsselung als motorrad gibt. oder ob es tatsächlich zulässig ist, dass die zulassungsbehörde die umschlüsselung vollstrecken kann. als argumentationspunkt gebe ich hier zur anregung den stichtag der"schnellen 50iger" bis 31.12. 1983. hier gab´s wie oben beschrieben ebenfalls die einschlüsselung nach erstzulassung zum klassenerhalt... [color=black]
VERSUCH (1): um der problematik näher zu kommen, verbleibt die möglichkeit, die entsprechenden regelwerke zu überprüfen. da trifft man ziemlich schnell auf die StVZO und die FZV.
[color=blue]ZITAT aus der FZV: Am 1. März 2007 ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Konsequenz ist, dass alle zulassungstechnischen Paragrafen und Anlagen (z.B. die §§ 24-28, der Teil IIa und die Anlagen I -VII) aus der StVZO gestrichen und mit entsprechenden Änderungen in die FZV überführt wurden.
StVZO §21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge ---> text gibt keine auskunft über gültige verfahrensweisen
u.a fand ich dann dieses: [color=blue]Die StVZO befasst sich entgegen weit verbreitenen Meinungen nicht mit Detailfragen nach der Zulässigkeit von Tieferlegungen, Folien auf Scheiben, Unterbodenbeleuchtung o.ä. Solche Fragen werden über Richtlinien oder Verlautbarungen des BMVBS im Verkehrsblatt verkündet.
da kann vermutet werden, dass zur zwangs-/ umschlüsselung ebenfalls ein sonderblatt existieren könnte... man suche die nadel des heul-haufens!!!
NEUER VERSUCH (2):
fängt man an, mit den begriffen "zulassungsbehörde"."umschlüssel* " zu googlen erfährt man sehr schnell die vertraute variante, dass man ein gutachten/nachweis vom hersteller etc benötigt, damit die zulassungsbehörde eine umtragung vornehmen kann. --> schön, ich suchs aber nahezu umgekehrt... die zulassungsbehörde schlüsselt mich eigenmächtig ohne gutachten um
dann habe ich ein MUSTER -pdf gefunden vom KBA Kraftfahrt-Bundesamt Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer - Statistik - Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern
leider noch ein rohbau in dieser ausführung... aber es sind ansätze zu erkennen, dass umgeschlüsselt wird, schlüsselnummern wegfallen etc etc die frage bleibt, was bleibt erlaubt, was güldet nicht mehr...
da schon mal eine seite von der KBA dabei ist, suchen man nach dem KBA...findet einen shop.. das kann man sich anmelden und viel bezahlen... will er aber nicht.. aber diese info konnte trotzdem erlangt werden: Dieses Verzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes dient den Zulassungsbehörden, den Technischen Überwachungsvereinen und anderen am Zulassungswesen beteiligten Institutionen als Unterlage zur richtigen Fahrzeugeinstufung und Fahrzeugdarstellung.
Es enthält gültige und auslaufende Bezeichnungen der EU-Fahrzeugklassen und nationalen Fahrzeug- und Aufbauarten, der dazugehörigen Emissionsklassen sowie der Kraftstoffarten und Energiequellen mit den zugehörigen Schlüsselnummern und Textangaben, wie sie in die Zulassungsdokumente einzutragen sind.
NA ALSO GEHT DOCH.... nun brauchen wir noch was über die EXEKUTIVE
[b]NACHTRAG: auch hier möchte ich zur fragestellung des obigen post, welche rechte /möglichkeiten die zulassungsstelle beim umschlüsseln /zulasssen hat, auf ein telefonat mit einer sachbearbeiterin der zulassungsstelle hinweisen: link: //honda-cy.xobor.de//topic.php?msgid=34608#msg34608 ------------ ZUSATZ HINWEIS / NACHTRAG II
Statt sich darüber zu beschweren, dass wir nicht alles bekommen was wir uns wünschen, sollten wir dankbar dafür sein, dass wir nicht alles kriegen, was wir verdienen. (Dieter Hildebrand)
moin habe den post verschoben in diesen thread : "cy80 schlüsselnummern & Umschlüsselungen & Wandlung vom Krad zum LKR" hier: cy80 Einschlüsselung SCHLÜSSELLISTE EU zur EU-Zulassungsverordnung (Stand 2005)