Wie sieht es eigentlich mit dem Thema verkehrstauglichkeit aus, wenn ich bei meiner cylon evtl. die Blinker demontiere (da ich Probleme mit der Elektrik habe), evtl. einen anderen Lenker montiere oder sonstige Umbauten vornehme (ausgenommen z.B. leistungssteigernde Eingriffe in den Motor), was ist mit der Auspuffanlage?
Benötige ich für Lenker, Auspuff etc. oder andere Schutzbleche etc. eine ABE oder gesonderte Abnahme vom TÜV?
Ist das Moped dann noch für den Verkehr tauglich oder bekomme ich Probleme mit den grünen Männchen?
einfach umbauen und augen zu und durch, --> kann man machen, --> ist aber meistens nicht legal.
über die blinker haben wir ja schon kürzlich in ´nem anderen thread getalkt. bau ab und wech sind sie, wenn du die nicht instandgesetzt bekommst. das fällt wohl nicht so auf.... ich meine aber, dass sich alle blinkanlagen instandsetzen lassen, trotz marodem kabelbaum. so schwer ist das nicht.
lenkerumbauten bedürften ebenfalls einer ABE. einfach etwas anderes dranbauen und feddich ist eigentlich nicht. lenker bedürften auch einer sonderabnahme oder haben eine abe anbei.
schutzbleche sind meistens nicht mit einer Abe ausgestattet. aufpassen, dass die nicht scharfkantig sind und nicht zu eng am reifen sitzen. bewegungsfreiheiten des reifens / kette beachten sowie abdeckung des reifens.
reifen selbst sind bei der cy nur mit 5,4x10 angegeben. diverse reifenhersteller haben jedoch eine unbedenklichkeitsbescheinigung herausgegeben, so dass bestimmte roller-reifen-modelle durchaus an der cy gefahren werden können. überwiegend ist das die größe 130/90 -10 rechentechnisch kann man auch so argumentieren: 5,4 x10 entsprechen: 10 zoll reifengröße bleibt erhalten 5,4zoll x 25 mm/zoll = 135mm also nahezu 130mm vom 130/90 - 10 reifen. der ist eher etwas schlanker... geschwindigkeitsindex beachten, der ist aber häufig "J" für 100km/h. 4pr oder 6pr gibt es heute als angabe des lastindex / tragfähigkeitsindex nicht mehr. bei "neuen" alten oder nachproduzierten bridgestone reifen gibt es das noch, bei modernen rollerreifen jedoch nicht...
in einen von meinen cy-papieren wurde die geänderte moderne größe eingetragen. in der anderen cy80 habe ich ewigkeiten die bescheinigung mitgeführt und die änderung nicht umtragen lassen. hat bei der HU übrigens kein großes theater gegeben.... hat sich der ing angesehen, unbedenklichkeit angelookt gut und feddich.
geänderte auspuffanlagen sind leider eindeutig eintragungspflichtig und benötigen igentlich einer änderungseintragung. ersatz für die cy-auspuffanlage gibt es im original neu wohl eher nicht mehr. cy80-anlagen sind schon seit mehr als 10 jahren ausverkauft, cy50-anlagen sind ebenfalls kaum noch neu zu bekommen. ein gebrauchter markt besteht aber....
der cy252 hat gerade tuning-anlagen im originaldesign der cy nachbauen lassen. auch diese wären eigentlich eintragungs- bzw abnahmepflchtig. ABER: sie lassen sich so gut wie nicht von den orignalen unterscheiden, so dass man sie auch so fahren könnte....
deswegen merke: Jeder ist seines Glückes Schmied, doch nicht jeder Schmied hat Glück.
danke für die umfangreiche Info. Wieder was dazugelernt.
Ich versuchs doch noch mal die Blinkeranlage wieder in Schwung zu bringen. Habe jetzt entdeckt, das die Sicherung der Batterie nur mit 5A statt 15A abgesichert war und die war auch noch im AXXXX. Kein wunder dass die Elektrik dann verrückt spielt.
Hab mich jetzt schon mal mit Sicherung und Glühmaterial eingedeckt und werde jetzt mal eins nach dem anderen bei meiner cylon in Angriff nehmen.