Hallo, ich war beim Landratsamt und wollte ne kleinere Nummertafel (dadfurch habe ich schlafende Hunde geweckt ) für meine CY 80 habe eins für Motorräder ,1 Woche nach der Anfrage darauf hat mich die Tante vom Landratsamt angeschrieben mein Gutachten für die Motorrad Zulassung wäre ungültig , die Cy muss schneller als 80 laufen ,läuft aber nur 75 Km/h weiß jemand was da zu tun ist ? Darf ich ohne überarbeitete Papiere überhaupt fahren ? Läuft bei der Versicherung als Motorrad.Wollte gerne die Ausfahrt am Samstag mitmachen. Gruß fairplaymolle
Eine Lösung könnte sein: Vorderes Ritzel 1 oder 2 Zähne größer, so daß Vmax >81 km/h liegt. Das vom TÜFFF absegnen lassen und nochmal die Schnarchnasen vom Amt bemühen...
Geht leider bei der CY80 nicht, da diese dann nur noch 60 km/h fahren würde. Dem Original-Motor fehlt einfach die KRAFT! Bergab würde die damit bestimmt über 80km/h fahren aber auf der Geraden wirst Du die CY nur im 4. Gang quälen um einigermaßen auf bummelig 70km/h zu kommen.
@fairPlayer In den /0/80iger gab es doch die Abgasbestimmung. Ich versuche mal mit meinen Worten die Bestimmung wiederzugeben.(Bitte unbedingt kommentieren, wenn einer genauen Wortlaut hat!) Ein VIERTAKT-Motor mit einer Gesamtdrehzahl von über 7.000 U/min wird automatisch als VOLLWERTIGES Motorrad eingestuft, losgelöst von PS und Endgeschwindigkeit.
Die können doch vom Amt kein HB01 CY80 Motorrad nun als Leichtkraftrad umschlüsseln, nur weil sich zwischenzeitlich die Gesetzeslage geändert hat??
Hmm, entspricht doch eigentlich der Typisierung, oder:
ZitatL-Fahrzeug
EG-Fahrzeugklasse: Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß Richtlinie 2002/24/EG (siehe auch Kraftrad).
Im Einzelnen sind das:
Zulassungsfreie Krafträder mit Versicherungskennzeichen
L1e, L2e (Kleinkraftrad)
- Klasse L1e (2-rädrig, bis 50 cm³ und bis 45 km/h)
* Klasse L1e (Mofa, bis 25 km/h) * Klasse L1e (Leichtmofa, bis 30 cm³, bis 0,5 kW und bis 20 km/h) * Klasse L2e (3-rädrig, bis 50 cm³ und bis 45 km/h)
L6e (Leichtkraftfahrzeug)
* 4-rädrig (unter 350 kg Leermasse, bis 45 km/h und bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren beziehungsweise bis 4 kW bei anderen Motortypen)
Zulassungspflichtige Krafträder mit amtlichen Kennzeichen
L3e, mit Beiwagen L4e (Kraftrad)
* ohne Leistungsbeschränkung (2-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h) * mit Leistungsbeschränkung (2-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h, bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg)
L5e, L7e (Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug)
* Klasse L5e (3-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h) * Klasse L7e (4-rädrig zur Personenbeförderung, bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW) * Klasse L7e (4-rädrig zur Güterbeförderung, bis 550 kg Leermasse und bis 15 kW)
Zulassungsfreies Kraftrad mit amtlichen Kennzeichen
L3e, mit Beiwagen L4e (Leichtkraftrad 2-rädrig, bis 125 cm³ und bis 11 kW) mit der Aufbauart "B"
Auszug KBA zur Klassenfestlegung...
... ICH: "Nein, ich möchte mir kein "richtiges" Motorrad kaufen." ER: "Aber meinst nicht Du bist ein Bißchen zu alt dafür?" ... "NEIN!"
Selten sorgte ein Fahrzeug für soviel Gesprächsstoff... :)
die ganze geschichte wurde hier im forum schon mehrfach angesprochen...
zum verständnis: du möchtest ein 80iger kennzeichen für die cy80.... nennt sich amtlich: verkleinertes zweizeiliges kennzeichen
tatbestand: die cy80 hat offiziell eine zulassung entweder als a: motorrad b: motorrad m lb (mit leistungsbeschränkung) das liegt daran, dass jede cy80 mit einzelabnahme auf den markt gekommen ist.
punkt a und punkt b heißt, dass die cy80 mit den geringen technischen daten von 1. max 80km/h UND 2. max 80ccm UND 3. >6000u/min zugelassen worden ist seinerzeit. die cy80 macht 7500u/min . nur deswegen ist sie ein motorrad nach punkt a bzw punkt b.
offiziell bekamen 80iger zu der zeit 1980 ein kleines kennzeichen, wenn 1. max 80km/h und 2. max 80ccm und 3. max 6000u/min belegt werden konnte.
SOVIEL zur theorie..
meine cy80 ist ebenfalls nach obigen punkt b seit 1981 zugelassen. trotzdem habe ich ein 80iger kennzeichen erhalten. dazu muß ich sagen,: reine großzügigkeit beim amt.
meine zweite cy80 ist ebenfalls nach punkt b zugelassen worden. auch diese cy80 hat ein 80iger kennzeichen. wurde in einem anderen kreis zugelassen.... dort geht das unproblematisch.... die haben von sich aus die neue regelung der schildervergabe bei leichtkrafträdern genutzt...
JETZT KOMMTS: der eigentliche offizielle trick, trotzdem ein 80iger kennzeichen dauerhaft zu bekommen, ist jener, die cy80 als leichtkraftrad umschlüsseln zu lassen, denn die neue verordnung seit 01.04.2006 oder 2007?? sagt, leichtkrafträder bis 125ccm und max 15ps erhalten das kleine 80iger kennzeichen.
ABER aufgepaßt, nach heutigen bedingungen ist die cy80 ein leichtkraftrad für jugendliche von 16-18jahren, sprich gedrosselter modus. das bedeutet, dass die cy80 dann versicherungstechnisch jenseits von 400euro eingestuft wird....
da wird wieder die alte 8okm/h grenze interessant..
du benötigst einen wohlwollenden prüfer, dem du die geschichte einmal verklickerst, warum die 81km/h so wichtig sind...
ODER: du schreibst auf leichtkraftrad um, lkr, und kasperst mit der versicherung ab, dass kein fahrer unter 18 -20-23 o.ä fahren darf. darauf lassen die sich gelegentlich ein...
boh ey-das ist die beste und verständlichste erklärung von amtsdeutsch die ich je gelesen habe-stell dir vor: jetzt habe sogar ich das begriffen....!!!!ist sofort kopiert,um meine cy später nach eben dieser erklärung zulassen zu können.....mein kompliment an den koch!!!!!!