aus gegebenen anlaß zur umschlüsselung und ausstellung neuer fahrzeugpapapiere beim zulassen, hier mein verlauf am vormittag..
historisch ist die yamaha rd80 lc2 ein teures leichtkraftrad. es erfüllte schon immer max 80ccm und max 80km/ und 6000u/min. zugehörige schlüsselnummer 1: 0980 Krad leichtkraftrad
meine rd80 wurde 1997 umgerüstet auf 92km/h und erhielt damit die einschlüsselung 0901 00 , welche viele cy80 bis heute ebenfalls haben.
nun war ich gespannt, welche einschlüsselung erfolgen würde.. zurück ins krad leichtkraftrad bis 125ccm und max 11kw oder krad motorrad m Lb beibehalten wird..
und siehe da, meine sachbearbeiterin in der zulassungsstelle fragte zunächst nach einem wunschkennzeichen. ich hätte rd80 , rd8 , lc2 oder W30 haben wollen, woraufhin erklärt wurde, dass ich ein 3-stelliges kennzeichen erhalten würde.
das dreistellige kennzeichen definiert bei uns das 20x20 kfz-schild. damit ist also krad, motorrad m lb von der sachbearbeiterin weitergeführt worden.
ein kleines kennzeichen hätte ich bekommen, wenn ich dass zweirad auf 125ccm leichtkraftrad hätte umschreiben lassen. da mir bei dieser maschine die kennzeichengröße völlig egal ist, aber die zuteilung motorrad m lb viel wichtiger ist, beließ ich es dabei.
somit habe ich den vorherigen schlüssel und den titel beibehalten. einzig zulassungspapiere teil I & II wurden erstellt. --
auf mein bewußtes nachfragen zur umschlüsselung meiner getüvten cy50 als leichtkraftrad 0980 zum "motorrad m lb2 0901 wußte sie nicht bescheid. ich hatte weitere 3 cy80 papiere mit dabei: der 0900 motorrad (79ccm 75km/h 7500u/min) HBo1 ausgestelltungdatum 1982 -----0901 motorrad m lb (79ccm 75km/h 7500u/min) HBo1 ausgestelltungdatum 1986 -----0980 motorrad leichtkraftrad (79ccm 75km/h 7500u/min) cy50 getüvt ausgestelltungdatum 1997
da müßte der dienststellenleiter befragt werden ,der leider nicht anwesend sei..
fazit. --> es sieht wohl so aus: wenn man nicht bewußt nach kleinem kennzeichen fragt, bleibt´s bei dem eintrag, der in den papieren vorhanden ist. und handelt sich geringere probleme ein... ein kuchenblech...
moin, habe heute, 10.06.2009, in der zulassungsstelle, in der mein jugendfreund arbeitet, einen termin gehabt.
er /seine dienststelle hätte bei der zulassung meiner rd80 nach obigen daten kein problem gehabt, bei motorrad m lb mit den entsprechenden kenndaten eines leichtkraftrades neuer ordnung, ein kleines zweizeiliges kennzeichen zu erteilen..
die zuteilung von verkleinerten zweizeiligen kennzeichen ist ermessungssache der dienststelle. wenn es sich beim kfz um ein motorrad, motorrad m lb handelt mit entsprechenden kenndaten eines leichtkraftrades bis 125ccm und bis 11kw.
in zahlreichen zulassungsstellen wird das kleine zweizeilige kennzeichen (80iger schild) nur vergeben, wenn das zweirad im kfz-brief unter "fahrzeugart-und aufbau" bzw im zulassungsbescheinigung teil 1+2 unter (5) den titel "krad, leichtkraftrad" führt.