Hab mal eine Frage zur Kreidler RS. Diese Kleinkrafträder haben orginal 50 ccm und eine orginal eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 80-85 kmh. (manche auch 83 kmh)
Nun meine Frage, kann oder darf ich mit meinem Klasse 3 Führerschein (ist noch Rosa,und die Klasse 4 ist auch mit dabei) eine Kreidler RS fahren? Weil in meinem Führerschein (erworben 1997) steht bei Klasse 4:Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 Kmh.
Da die RS ja schneller ist, bin ich mir nicht sicher. Die 50ccm passen ja nur halt die Höchstgeschwindigkeit nicht.
Alles was schneller ist als 45km/h bzw. 50km/h (AUSNAHME: DDR- Schwalbe mit 60 km/h) braucht zwingend einen "großen" Führerschein, also die alte Klasse 1 oder die neue Klasse A.
genau so sieht das aus. die kreidler mit >50km/h eintrag fällt nicht mehr in deine fahrberechtigung trotz der korrekten max 50ccm. du hättest deinen führerschein nach 4.1) der unteren tabelle besitzen müssen, also mit ausstelldatum vor dem 01.04.1980.
hier noch eine übersicht zum splitting der führerscheinklassen.
wie die alt-bekannten führerscheinklassen reformiert wurden und welche aktuellen klassen gelten:
alte FS-Klasse--------------------Klassen bis 31. Dezember 1998 und Übergangsregelungen 1---------------------------Krafträder ohne Leistungsbeschränkung (auch personen mit führerscheinklasse 4 vor 01.12.1954 erlaubt) 1---------------------------Krafträder mit Leistungsbeschränkung (20 kW/27 PS bzw. 25 kW/34 PS) 1b--------------------------ab16 Leichtkrafträder bis 125 ccm & max 15ps & max. 80 km/h 1b------------------------- ab18 Leichtkrafträder bis 125 ccm & max 15ps & offene km/h---------------> offene km/h auch für 16-jährige seit 2013 2---------------------------Lastkraftwagen und Zugmaschinen mit und ohne Anhänger 3---------------------------Kraftfahrzeuge bis max. 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Züge mit nicht mehr als drei Achsen 4---------------------------ab 01.01.2002 Kleinkrafträder bis 50 ccm und max 45 km/h 4.3)------------------------nach 01.01.1999 max 50ccm und max 50 km/h, 4.2)------------------------nach 01.04.1980 max 50ccm und max 40 km/h 4.1)------------------------vor 01.04.1980 max 50ccm und unbegrenzt km/h 4.0)------------------------vor 01.12.1954 Autos und Zweiräder bis 250ccm 5.1)------------------------nach 01.04.1980 Traktoren, Zugmaschinen, max 25 km/h und Kraftfahrzeuge bis 50 cm³, max. 40Km/h. (aber keine zweiräder !!!) 5.0)------------------------vor dem 31.03.1980 : heutige klasse M + L
Klasse------reformierte klassen seit Januar 1999 1------------ A 1a----------beschränkt 1b -------- A1 beschränkt 16-18 ; offen ab 18----> seit 2013 ohne km/h-limit für alle 2 ---- -----gesplittet in: C--C1--CE--C1E -- D--D1--DE--D1E 3 ----------gesplittet in: B--BE 4 --------- gesplittet in: M--S--T--L-- 5 ---------gesplittet in: M--L--T
Mit Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie in Deutschland ist folgend vorgesehen:
Die bauartbedingte Geschwindigkeitsbeschränkung für 16 und 17jährige Leichtkraftradfahrer von nicht mehr als 80 km/h wird abgeschafft.
Klasse A1 (Leichtkrafträder) Die bisherige Definition (Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW) wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg eingehalten werden.
Klasse A2 Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg; ferner darf dieses Kraftrad nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sein.
Klasse A (Motorrad mit unbeschränkter Leistung) Für den Aufstieg von der Klasse A2 zur Klasse A ist künftig nach Wahl der Mitgliedstaaten nach 2 Jahren Fahrpraxis entweder ein praktisches Fahrertraining, eine praktische Prüfung oder beides erforderlich. Das Mindestalter für den direkten Zugang zu dieser Klasse beträgt 24 Jahre.
Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen Das Prinzip des stufenweisen Zugangs bei den Zweiradklassen wird weiter gestärkt. Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält einen leichteren Zugang zur nächst höheren Fahrerlaubnisklasse (Beispiel: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 - Leichtkraftrad bis 11 kW Leistung - sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 - Kraftrad bis 35 kW Leistung - nur noch eine praktische Prüfung ablegen, nicht aber mehr eine theoretische). Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln.
mal nicht gleich den Kopf hängen lassen! Ich habe den großen Lappen auch erst am 30.06.2008 gemacht, den Autoführerschein habe ich am 12.08.1985 gemacht. Man hat dann die unglaublich beruhigende Gewißheit, daß man wirklich alles fahren darf, was 2 Räder hat.
Der einzige Wermutstropfen ist eben, daß der Schein nicht ganz billig ist. Auch mit den Mindeststunden sollte man eigentlich hinkommen. Geübt habe ich damals mit bikeschein.de das ist eine von HONDA gesponsorte Seite, einfach kostenlos anmelden. Da kann man nach allen möglichen Kriterien üben. Außer, daß einem ca. alle 2 Monate der neueste HONDA Newsletter vom nächstgelegenen freundlichen ins Mailfach flattert, passiert da nach der Anmeldung nichts.