meine cy80 wurde bei der Zulassungsstelle problemlos als Kraftrad eingestuft und ich bezahle auch 7€ STeuern. Allerdings will meine Versicherung das nicht akzeptieren und das Motorrad als Leichtkraftrad einstufen. Mehrere Einsprüche waren erfolglos. Dürfen die das?
ob sie es dürfen ist die eine sache...., aber was sie machen ist vermutlich nicht korrekt.
durch den steuernachweis war es für meine versicherung bisher eindeutig, dass es ein lkr oder ein krad ist und wie die einstufung zu erfolgen hat.
lkr sind steuerbefreit, krad´s nicht.
mal eine gegenfrage, um festzustellen, ob sich das aufregen oder ärgern lohnt, und ob man ggf den versicherer wechseln sollte: was verlangt der versicherer denn als jahresprämie für die cy80 als lkr? meine beiden replika ape´s laufen auch als lkr, sie kosten je rund 50.- / jahr bei fahrzeugzweitanmeldung und sf 70% oder 80%.
zum versicherer / sachverhalt: sie reiten vermutlich auf die kleinen technischen daten herum... was heute einfach ist für die versicherer, denn sie sagen kurzerhand, für ein lkr gilt: bis 125ccm und 15ps. die hürde knacken wir mit der cy80 nicht. die 80km/h grenze wird in 2013 fallen... das wird der nächste hinkefuß. es gibt da einen dreh für den versicherer, mit einem sonderzusatz "motorrad nach historischer einstufung", so hat das mal ein versicherer eines bekannten ausgelegt
als krad verdient der versicherer nix an der maschine. eine meiner cy80 fährt für 23.- jahresprämie ein lkr macht schnell ein vielfaches davon..
wenn´s gar nicht geht, dann stumpf sagen, dass man die maschine wieder abmeldet. (..und sich bei einer anderen versicherung umsieht), dafür aber sich vorher bei anderen versicherungen schlau machen, wie die cy80 dort eingestuft wird.
oder als lkr laufen lassen, jedoch fahrer über 23 ausschließen. dennoch ist es technisch von der versicherung nicht korrekt.
die Versicherungskosten als LKR betragen 23€ und die als Kraftrad 11€ fürs ganze Jahr. Wenn man dann die 7€ Steuern gegenrechnet, ist es von den Kosten ja egal, aber ich müsste das Krad ummelden, neue Nummernschilder usw.. Mich stört, dass die Versicherung machen kann , wie die das will. Falls die Versicherung aber weiterhin auf der Einstifung besteht, werde ich die cy wohl als LKR zulassen, dann können meine Töchter später auch damit fahren. Lieber wäre mir aber ein Motorrad! Danke Norman
Falls die Versicherung aber weiterhin auf der Einstifung besteht, werde ich die cy wohl als LKR zulassen, dann können meine Töchter später auch damit fahren.
und hier entsteht die nächste verwirrung... darf ein besitzer der führerscheinklasse alt 1b oder neu A1 eine cy80 mit motorrad-zulassung fahren oder nicht?
( nach alter rechtsprechung ein klares : nein.)
und genau das habe ich im mai 2011 mal versucht herauszufinden, wie es sich heute verhält, nachdem wir uns in dieser thematik beim nordtreffen in heide uneinig waren.
habe dazu einen thread geschrieben: //honda-cy.xobor.de//topic.php?topic=7587 incl. gang zu behörden fahrschule, polizei, zulassungstelle des landkreise in den letzten beiträgen des threads...
um es vorab kurz zu machen: du brauchst die cy80 NICHT UMZUMELDEN auf lkr: die 16 bis 18jährigen jugendlichen dürfen mit klasse A1 die cy80 auch mit motorradzulassung fahren, (-wenn die cy80 bis 80km/h eingetragen ist, --> mittlerweile nicht mehr gültig) -wenn es keine alterseinschränkungen im versicherungsvertrag gibt.