Ja, ein heißes Geschoss. Bei dem Auspuff muss man aber aufpassen, damit der nicht zum "afterburner" wird. :)) Und Schutzblech vorne ist glaube ich nicht vorgeschrieben. Hinten dürfte für D zu knapp sein und die Nummernschild Verbiegung wäre in D auch nicht StVZo konform.
If you don't ride in the rain - you don't ride. You meet the nicest people on a Honda cu on the road SHADOWMAN
Glücklich, wer ein Fahrzeug hat, das bereits nach EG-Richtlinien abgenommen wurde: Hier besteht bezüglich der Länge der Radabdeckung nach hinten keine eindeutige Vorschrift mehr, und zwar sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Schutzblech. Es wird allerdings allgemein eine "ausreichende" Abdeckung gefordert (Auslegungssache). Ältere Fahrzeuge müssen theoretisch immer noch mit einer max. 150 mm über der Radachse endenden Abdeckung fahren (bei belastetem Fahrzeug vorn und hinten). Auch hier lohnt sich jedoch eventuell die Nachfrage beim Prüfer.