herzlich Willkommen im Forum der CY/CB/XL "Verrückten".
Zu Deiner Frage:
Ganz damals gab es eine Regelung, das Zweiräder mit einem Viertaktmotor der eine Nenndrehzahl von mehr als 5.500 U/min hat (den Wert weiß ich nicht mehr genau...) automatisch ein ECHTES Motorrad ist. Egal wie schnell es ist!!! So war es damals!
Heute sieht es etwas anders aus. Heute gibt es neue Versicherungsklassen. Die 16 Jährigen durch 125iger fahren die auf 80km/h gedrosselt sind. (Frag mich nicht wie die Klasse heute heißt, damals waren es die 80iger. Die durften maximal 80ccm und 80km/h schnell sein!). 125ccm Mopped´s die schneller als 80 km/h sind, sprich mind. 81km/h die sind dann ein Leichtkraftrad mit bis zu 11 KW/15 PS.
So nun haben wir das Problem!
Die CY80 ist nur mit 75km/h Vmax eingetragen, also automatisch eine "80iger" und somit Willkommen in der teuersten Versicherungsklasse!
Zwei Möglichkeiten hast Du nun: 1.) die CY80 nachweislich schneller als 80km/h zu machen! 2.) die CY80 im Originalzustand als Jungtimer anzumelden!
und hier der genaue wert: damals galt eine 80iger als 80iger. wenn folgende 3 dinge erfüllt wurden: 1. max 80ccm 2. max 80km/h 3. max 6000 u/min
davon fiel die cy80 heraus, weil zu punkt 3 eine maxdrehzahl > 7000 angeben ist. punkte 1. und zwei treffen zu , macht aber nix. so ist sie also seit anfang her als motorrad eingestuft worden.
meine cy80 war seit 1981 durchgehend angemeldet und so gab es keine probleme bei der an- bzw ummeldung auf mich.
nach heutiger sicht (2006) würde die cy unter die leichtkraftradklasse als 80iger fallen, wenn sie als neues motorrad auf dem markt käme. als da gilt: 1. max 125ccm 2. max 15ps bzw 11kw 3a. max 80km/h für 16jährige auf "alte klasse 1b" (neue klasse liegt mir gerade nicht) 3b. offene km/h bei über 18jährige mit "alte klasse 1b bzw 1 oder klasse 3 vor dem 1.4.1980") stand 2020: LKR: max 15Ps max 125ccm keine km/h-begrenzung.
eine weiteres lustiges teil ist, dass es bei der zulassungsstelle eigentlich kein problem ist, die cy als motorrad durchzuboxen, mit der begründung des baujahres und der historie, dass sie ja seit jeher ein motorrad war...
dann bekommst du sogar einen steuerbescheid über 7.- je 100ccm. und das ist hier das ausschlaggebende:
leichtkrafträder sind steuerbefreit und motorräder nicht. so kommst du bei der versicherung dann damit durch, dass sie nicht als lkr sondern als motorrad genommen wird.
es ist nicht gesichert, dass die cy80 ein verkleinertes zweizeiliges kennzeichen (80iger-kennzeichen) bekommt. mit der zulassungsreform mitte 2007 hat sich einiges geändert. ein motorrad bis 125ccm und max 15ps KANN heute als LKR geführt werden. Es wird aber nicht immer umgeschlüsselt und man bekommt ein kuchenblech bei der zulassung erteilt.
oder die machst der versicherung vorher den sachverhalt klar. weist darauf hin, dass andere cy80 auch als motorräder unterwegs sind, und man bei der versicherung mal ins register gucken soll, nach dem modell cy. wollen sie meistens nicht, geht aber....
es war übrigens kein problem, bei der zulassungsstelle ein kleines kennzeichen zu bekommen, trotz der motorradzulassung. hier zeigte sich meine zulassungsstelle so freundlich zu sagen, dass v- max ja kleiner als 80km/h sei und deswegen ein 80iger kennzeichen ausgegeben werden könnte.
hinweis1: meine cy80 ist als motorrad m Lb [mit leistungsbeschränkung) zugelassen. so wie es original in den papieren steht mit 75km/h. nicht wie frank es gerade oben beschrieben hat, über 80km/h zu gelangen..geht auch , muß aber nicht zwingend so sein.
hinweis2: man kann auch die cy80 als leichtkraftrad steuerbefreit durchboxen und trotzdem günstig in der versicherung fahren, wenn man erstmal die motorradzulassung hat bzw lkr -zulassung und dazu den >81km/h eintrag lohnt sich aber für die tüv- und umschreibegebühren nicht unbedingt.
es liegt auch ein wenig am ermessen des Straßenverkehrsamtes. Ich musste mein CY 80 auf über 80 km/h bringen. (edit bei lalali: 80km/h nicht mehr erforderlich 2021)