mich umtreibt da so eine Idee, und wollte mal eure Meinung dazu wissen.
Angenommen man baut eine CB50J Rahmentechnisch auf chopper um, quasi schwinge festschweißen, längere Gabel usw. Und weiter angenommen ich lasse Motor, Lichtanlage, Bremse und Antrieb original. Erlischt die Betriebserlaubnis trotzdem? Oder kann man eventuell so ein Teil auch Offiziell im Straßenverkehr cb. durch extra Gutachten bewegen? ?????
durch eine veränderte gabellänge oder lagefixierten schwinge ändert sich die fahrwerkgeometrie und somit die fahreigenschaften.
der steuerkopf ist mit der definierten länge der cb-gabel abgestimmt und entsprechend einer fahrdynamik konstruiert worden.
natürlich kann man das alles über´n haufen werfen und sagen, geht auch anders. aber mit einer längere gabel greifst du in richtlinien der abe ein.
was in fernost oder übersee u.a thailand, usa oder england etc irgendwie geduldet wird, ist in deutschland nicht so einfach möglich bzw umzusetzten, jedenfalls ist es immer eine hürde, einen entsprechenden willigen, interessierten prüfingeneur für solch eine abnahme zu finden. (wenn man es auch legal haben möchte)
starrrahmen findet man im 50ccm bereich aktuell wohl nur noch bei der monkey. oder bei älteren fahrzeugen. es gibt moderne 125ccm chopper im auktionshaus zu sehen, die ebenfalls einen starrahmen aufweisen. das ist in der deutschen zulassung eher schwierig durchzubekommen.
ggf läßt sich dein projekt mit einem anderen, älteren starr-rahmen besser umsetzen, der bereits eine zulassung hat, ggf mit 80, 125 oder 200ccm zulassung, den du dann z.b auf 50 oder 100ccm verringern könntest...
aber ggf führt ein chopperprojekt über umwegen ans ziel, da, gerade unsere cb-cy-xl-rahmen für den typische chopperrahmen eher ungeeignet erscheinen.
wenn man nicht gerade so eine hollywoodschaukel designen möchte, wie ich es hier einmal gemacht habe für eine cy: