ich bin neu im forum. habe im keller eine zerlegte cy50 stehen die über die wintermonate neu aufgebaut werden soll... soweit sogut. jetzt habe ich mich schon im vorfeld ein bisschen informiert und beschlossen das:
1.) 40km/h zu langsam sind... hätte gerne so 50 - 55km/h (vor allem um nicht als verkehrshindernis aufzutreten, was ja auch der eigenen sicherheit dient). wenn ich einige andere forumsbeiträge richtig verstanden habe, lässt sich das in die betriebserlaubnis eintragen (50km/h +- 10%). ich denke technisch würde ich das mit festsetzen der verstellung realisieren können...
2.) die 6v - anlage scheint ja legendär schwach zu sein... daher würde ich gerne auf 12v aufrüsten. gut verständliche anleitungen sind ja vorhanden (dank an die autoren!). jetzt die frage: kann man diese modifikation auch in die be. eintragen lassen?
ich hätte am ende gerne eine legale cy50 mit versicherungskennzeichen (kein lkr).
willkommen im Forum! Das einzige, was Du legal eintragen lassen kannst, sind 48km/h aufgrund der Ritzeländerung vorne von 13 auf 15 Zähne. Die Freigabe gibt´s zum runterladen auf Frank´s Seite. Damit gehst Du zum TÜFFF, und der trägt Dir das hoffentlich ein. Hoffentlich deshalb, weil seit Mitte 2003 (ungefähr) Mokicks nur noch 45 km/h laufen dürfen. Vielleicht krigt man´s ja durchgedrückt, wenn man sagt, daß es sich schließlich um ein altes Mopped handelt. Nicht jeder TÜFFFprüfer kennt ja alle Gesetze auswendig. Einfach probieren, wenn´s der eine TÜFFF nicht will, vielleicht der nächste. Sonst kann man nichts eintragen lassen, außer vielleicht die moderne Reifengröße. Eine 12 Voltanlage würde ich mir ohne groß zu fragen einbauen (habe ich auch) Mit einer 15-43er Übersetzung UND einer 12 Volt mit CDI werden´s dann aber heftig mehr als die 48 km/h......
werde mich wohl für die 15 zähne lösung entscheiden, ich will halt nur auf 50km/h kommen um normal im verkehr mitfahren zu können. meine freundin hat allerdings keinen A-führerschein und soll auch fahren dürfen, deshalb solls kein lkr werden. den 12v umbau wollte ich nach ewalds anleitung hier im forum durchführen... also kein cdi, allerdings führt das ja auch zum erlöschen der be. ich werde mal unverbindlich beim tüv anfragen, was eine einzelbetriebserlaubnis kostet, mal schauen was die sagen... hab halt keine lust das doch mal was passiert und die versicherung zahlt nicht nur weil das licht besser ist. im zweifel bleibts dann bei 6v...