Wie läuft der Motor momentan. Ist ja eine offene CDI dabei, lt RE von 2018.....Die regelbare CDI läuft offen genauso gut, ebenso ist die Verstellung gleich-ebenbürdig. Man kann die Drehzahl halt begrenzen, sofern man möchte. Die Frühverstellung bleibt aber gleich. Und Uhiii - Du hast das gute Daytona Polrad was es schon lange nicht mehr gibt. Ist gewichtsreduziert
Gruß Stefan „Suche nicht nach den Fehlern, sondern nach der Lösung"
ich habe das Vorgängermodell, ist aber Elektronisch gleich, außer das es für eine Gleichstrom Zündung ist.
Das ist aber keine CDI mit der man den ZZP regeln kann, regeln lässt sich nur die Drehzahlbegrenzung.
Die ZZP Kurve ist wahrscheinlich gleich deiner verbauten CDI ab 2000-2500U/Minuten, wie groß die Verstellung ist, ist abhängig vom der Länge des PickUpGebers und deren Position vom OT. Wie auch es in der Beschreibung steht: „2. Frühverstellung ansteigend auf 38 Grad, je nach Länge des Pickupgeber Polrad“
Wie weit früh gezündet werden kann ist von einigen Faktoren abhängig, die einfache Antwort ist: Bis der Motor anfängt zu klopfen und wann er anfängt zu klopfen, ist bestimmt von Motor zu Motor unterschiedlich. Sind ja keine Werksneuen Motoren mehr. 38 Grad für ein Kurzhuber (49ccm Motor) ist sehr gut. Aber die 38 Grad macht deine CDI bestimmt auch.
Was verspricht Du Dir den von der CDI im Vergleich zu Deiner?
Zitat von Dischel im Beitrag #4obwohl mit über 50 und Motorradführerschein gibts eh selten Probleme ?
da hier sonst alle über friseurtermine von mokicks sprechen, gehe ich doch mal auf die kostenabrechnung ein.
nun, ob man probleme bekommt, selten oder ggf glück hat, da man über 16-18 etc sonstwas ist, will hier eigentlich eh keiner hören. da es länger keiner mehr publiizert hat, bitte sehr ein up-date für alle, hier das "wort zum sonntag":
hat man "nur" moped-/mokickschein AM oder berechtigung gemäß klasse B und ein mokick in manipuliertem zustand in betrieb, dann erfüllt das folgende verstöße im öffentlichen verkehrsraum:
1. fahren ohne führerschein 2. fahren / inbetriebnahme eines zweirads ohne betriebserlaubnis 3. fahren ohne versicherungsschutz (da die abe erloschen ist nach pkt 2, fällt auch der versicherungsschutz flach)
fakt ist, wenn man ggf einen größeren führerschein besitzt, dass man den straftatbestand nach pkt 1. des fahren ohne führerscheins nicht erfüllt und bzgl der fahrerlaubnis wenigstens legal unterwegs ist.
der rest ist dann wie folgt:
hat meinen keinen gültigen führerschein, nie gemacht oder entzogen, wird das mit geldstrafe belohnt, kostet ab 360.- bis 2200.- teuronen. für jugendliche kann je nach schwere des verstosses noch eine führerscheinsperre dazu kommen.
für pkt 2. gibt es freundliche 50,- bei gefährdung des verkehrs gibt es 90.- und einen punkt in der führerscheinabrechnung. ist also immer noch günstiger als mokick tüven zu lassen, mag sich jetzt wohl manch einer denken. so häufig wird man ja nun auch nicht kontrolliert oder gar bei kontrolle gleich auffällig. geschmackssache, no risk no fun...
für pkt 3: verunfallt oder schrottet man noch etwas oder hat einen personenschaden fabriziert, geht es ohne versicherungsschutz arg ins eingemachte. die versicherung wird ggf vorab löhnen, sich dann in einem rechtsstreit aber die ausgelegten moneten von dir erstreiten und wohl auch recht bekommen. so´n krempel steht üblicherweise auch im kleingedruckten und hausbedingungen von versicherungsverträgen.
und nochmal weiter gedacht, was druchaus anhängig sein kann und gerne vergessen wird:
der ein oder andere hat ja ggf auch beruflich ein polizeiliches führungszeugnis beizubringen, da macht sich sowas, gerade in führungspositionen oder in positionen mit garantenstellung überaus schlecht im weiteren lebenslauf. da kann man dann schon mal von einem job freigestellt oder enthoben werden. spreche da aus erfahrung im beruflichen umfeld. (permanente blitzertickets können einen ähnlichen effekt bewirken) jobverlust für so ´nen scheiß = beruflich ruinert in bestimmten branchen und auch sonst bei personenschaden schnell finanziell ruiniert, wenn man dauerhaft löhnen muss zb. ne erwerbsminderungsrente für ein unfallopfer lebenslang.... muß man nicht wirklich haben. da endet der oben genannte fun...
deswegen ist meine karre legal unterwegs: cy50 mit änderungseintrag für hubraumerweiterung, auspuffanlage, vergaser und reifen, alles eingetragen auf basis lkr und entsprechend versichert. kein weiterer illegaler scheiß mehr dran.
und so mache also jeder, was er für richtig hält bzw bezahlen kann, oder wie mein ehemaliger chef immer sagte: "du bist deutlich älter als 7 jahre und ´ne handbreit größer als ein hausschwein, das kannst du schon für dich entscheiden"
es gilt wie immer der leitspruch: jeder ist seines glückes schmied, doch nicht jeder schmied hat glück.