Zitat Dachte immer für Anhänger an Zweirädern gilt Vmax 60km/h.
yess, aber nur, wenn der anhänger dafür freigeben ist. pkw mit anhänger darf auch 100km/h fahren, wenn das gespann bzw die fahrzeuge entsprechende ausstattungen und abnahmen haben.
mein pkw-trailer hat eine 100er-freigabe. mein auto nicht in bezug auf den trailer. also offiziell 80km/h.
und so wird´s mit dem baerschen trailer auch sein. bike darf flott sein, trailer nicht, also bike mit trailer leider auch nicht.
Das Problem ist der Reifen, bzw. das Baujahr von meinem Anhänger. Mein Anhänger stammt aus der Vorserienproduktion von 1959 - 1961. Damals wurde viel herumexperimentiert. Als Reifen wurde ein Sackkarren - Rad verwendet. Diese waren nicht sehr haltbar und wurden ab der Serienproduktion, ab 1964, durch ein etwas größeres, auf 70 km/h, begrenztes, Rad ersetzt. Heute gibt es diese Reifen mit 100 km/h Eintragung. Meine Sackkarren - Größe, gibt es nur mit 50 km/h. Die Größe (3.00 x 4)habe ich noch nicht schneller gefunden. Der TÜv verlangt aber einen Staßen zugelassenen Reifen. Mein Reifen ist von Heidenau. Sie geben mir keine höhere Geschwindigkeitsfreigabe. Um mein Baujahr zu erhalten, musste ich erst mal original aufbauen. Der nette Prüfer meinte: Der Reifen hält sicher mehr aus ;)
Ich bin nicht zu alt, für den Scheiß. Ich bin nur zu alt, für den Tag, danach...