Zitat Hallo lalali, danke ich habe einen neuen Schein da steht unter 2.1 7100 2.2 0000000 und unter P.2 / P.4 0004/07500 / und unter T 075. so ich kann damit nichts anfangen werde daraus nicht schlau. Gruß fairplaymolle
ich hab´s..
das sind die positionsnummer in der zulassungsbescheinigung und die neueren werte dazu... 2.1 7100 ---> honda 2.2 0000000 ---> typklasse unbekannt bzw nicht eingeschlüsselt P.2 /P4 0004/07500 ----> das sind die leistungsmerkmale in kw- und maximale drehzahl T 075 ---> höchstgeschwindigkeit
ES fehlt meines erachtens die bezifferung zur alten schlüsselnummer1, das wäre in der neuen zulassungsbescheinigung die "Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus" unter (5) zu finden.
alten fahrzeugschein z.B: motorrad = 0900 // motorrad m Lb = 0901 // leichtkraftrad = 0980
bei meiner NSR80, die als "Krad, Motorrad mit Leistungsbeschränkung" eingeschlüsselt ist, steht in der zulassungsbescheinigung unter (5) "Krad, Motorrad M. LB."
welcher titel steht denn in deiner jetztigen zulassung?
es stand bekanntlich noch ein telefonat mit der zulassungsstelle aus, bzgl dürfen die ämter umschlüsseln oder "eigenmächtig" anders einschlüsseln.. oder müssen sie umschlüsseln. gesetzliche neuerungen etc etc habe gerade mit meiner zulassungsstelle im kreis friesland telefoniert. datum: 04.06.2009 uhrzeit: 16:20
nach aussagen der sachbearbeiterin schlüsselt die zulassungsstelle die bisherigen vergebenen schlüsselnummern nur um in die jene des neuen systems. das sind die positionsnummern (2.1) und (2.2) der neuen zulassungsbescheinigung. das heißt die 0900 geht zur 250100 , es gibt noch 250200 etc etc man schlüsselt dabei um in das bereits vorhandene, bzw was der tüv-prüfer vorgibt.
konnte nicht alle nummern erfragen, es war laufender zulassungsbetrieb.. sie hatte wenig zeit.. und verwies auch auf ein gespärch mit einem tüv-prüfer bzw das internet...
wie bereits an anderer stelle von mir geschrieben, beherrschen die sachbearbeiter keine randgruppen bis deren problematik.....und ist ihnen auch egal.
zb: problematik cy80 als motorrad, motorrad m Lb, leichtkraftrad bis/über 80km/h habe versucht ihr das näher zu bringen bzgl der ursprünglichen einschlüsselung und was heute draus geworden ist...
hier nun die kernaussage nahezu im original-ton der sachbearbeiterin: "die zulassungsstelle interessiert sich nicht für technische details, fragen, ausrüstungen... klären sie das bitte mit ihren tüv-prüfer. wir schreiben das in die zulassungspapiere, was der tüv-prüfer vorgibt." wir schlüsseln nach bestehenden papieren in die aktuellen nummern um.
ihre Begründung : "wir haben auf den ämtern nicht das nötige technische wissen für abnahmen und eintragungen. dafür sind die ingenieure zuständig. bitte wenden sie sich an einen tüv-prüfer."
das war wirklich hilfreich... vielen dank Frau XXXXXX.
so ist wenigstens ein teil erfaßt: der tüv gibt die daten vor, schlüsselt ein, als was die cy80 zukünftig herum fährt...
DA SOLLTE DOCH MAL JEMAND IN BADEB BADEN BESCHEID STOSSEN...
Hallo lalali, war am Freitag beim Anwalt ,habe jetzt die Daten für die Bestimung der Geschwindigkeit bei dem Gutachten vom letzten Jahr über den Analt angefordert. Wichtig ist wie der TÜV auf die 75 Km/h kommt .Oder ob der Beamte die Zähne der Ritzel zählt oder ob er Fährt und die Geschwindigkeit . Warte was der TÜV schreibt. Ritzel wurden bereits letzte Woche gewechselt. Ändern darf die Beamte wenn sie einen Formfehler wie T 075 oben rechts eingetragen und unten Kraftrad ohne LB das kann nicht sein, machen sagt der Anwalt. Hab gerade keine Zeit mehr. Schreibe nochmal genauer. Gruß fairplaymolle
nachdem sich das bei mir mit dem Tüv auch hinzog, habe ich die CY80 (aus Frankreich importiert) als 80er hier zugelassen. Weder das Strassenverkehrsamt noch die Versicherung hatten ein Problem mit den wenigen Angaben.
Die neuen Papiere haben allerdings ein schweine Geld gekostet (um 80.-)
Einen Fahrzeugbrief habe ich nicht bekommen. Es wurde einfach ein Stempel auf dem TÜV-Gutachten gemacht, fertig. Das gilt jetzt als Betriebserlaubnis... Aber einen Fahrzeugschein hab ich zumindest für meine 80.- bekommen.
ja, es ist üblich, wenn eine abe besteht, keinen weiteren fahrzeugbrief bzw zulassungsbescheinigung teil II auszustellen.
die abe weist die technischen daten aus und gilt als fahrzeugbrief, bzw teil I.
@fairplaymolle
habe heute, 10.06.2009, in der zulassungsstelle bei meinerm jugendfreund erfahren, dass die zulassungsstellen nicht berechtigt sind, schlüsseländerungen vorzunehmen. es gilt die zulassung aus dem tüv-gutachten bzw was im fahrzeugbrief eingetragen ist. eigenmächtige änderungen der zulassungsstelle bedürfen eine begründung, sonst nicht statthaft.