1982 hat mein Vater sich eine wunderbare CY 80 gekauft. Nun bin ich der glückliche Erbe dieses tollen Schätzchens & möchte sie gerne nach einiger Jahre Abstinenz erneut zulassen. Der TÜV ist durch, und alle sonstigen Unterlagen liegen vor. Eine Sache macht mich jedoch stutzig. Eine/n Zulassungsbescheinigung Teil 2/ Fahrzeugbrief gibt es nicht. Diesen bekam man Anfang der 80‘er nicht beim Kauf dieses Motorrads. Dieser wird jedoch von der Zulassungsstelle verlangt. Was kann man in so einer Situation tun? Ich habe gelesen, dass man eine eidesstattliche Versicherung abgeben kann, so dass man einen „verloren gegangenen“ Fahrzeugbrief ausgestellt bekommt. Aber da es nie einen gab ist jetzt die Frage, was man tun kann. Vielleicht hat jemand von euch schon mal in so einer Situation gesteckt und kann seine Erfahrungen teilen bzw. hat Tipps dazu.
Herzlich willkommen hier und toll, dass Dein Vater im Nachlass Dir dieses kleine Schmuckstückchen vermacht hat! Dein Vater wird riesig stolz auf Dich sein, wenn Du den Aufwand nicht scheust sie wieder zugelassen zu bekommen.
Wenn Dein Vater Ersteigentümer war, ist es auch wirklich sicher keine gemopste CY zu deklarieren.
Am Besten bei Dir auf der Zulassungsstelle nachfragen, was man in Kölle an eidesstattlichen Zulassungen und evtl. Zusatzdokumenten benötigt, wenn der KFZ-Brief futsch ist.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wird in einer Datenbank nachgesehen ob die Rahmennummer als gestohlen gemeldet ist. Wenn das nicht der Fall ist, wird ein Ersatzdokument ausgestellt.
Ich hab auch so ein Schätzchen in meiner Garage und könnte Dir, falls hilfreich, mit einer Kopie des Briefes weiter helfen. Hierzu einfach eine PM an mich. Doch ich kann mich erinnern, dass hier im Forum CY80 Briefe zu finden waren.