ZitatDie Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt 1. 0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm3, 2. 0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm3, 3. 1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen. Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. …
Falls sich jemand beim Umbau auf H4 sorgen um das "blaue Licht" macht...
Bremsleuchten sind nicht erforderlich an: 1. Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,... Satz 5: An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig.